Fortbildungspflicht des Personals
Entsprechend § 6 Abs. 1 der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan des Landes Brandenburg (LRDPV) darf im Rettungsdienst nur tätig werden, wer für die anfallenden Aufgaben im Einsatzdienst die notwendige fachliche, gesundheitliche und persönliche Befähigung besitzt sowie die erforderlichen Fortbildungsstunden gemäß der § 7 LRDPV erbringt.
Die Rettungsdienst Oberhavel GmbH strebt ein hohes Maß an Qualität für den Ausbildungsstand seiner Beschäftigten an.
Diese Qualität wird durch regelmäßige, speziell ausgerichtete rettungsdienstliche Schulungsmaßnahmen unterstützt.
Zur Erreichung des Qulaitätsziels als auch zur Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht des Personals im Rettungsdienst werden eine Vielzahl an betriebsinternen Fortbildungen durchgeführt. Diese finden im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit sowie in den Räumen des Arbeitgebers oder in Bildungseinrichtungen Dritter statt.
Betrieblicher Fortbildungsplan
Die Ermittlung und Planung der Fortbildungen werden an den gesetzlichen Anforderungen, den Interessen der Beschäftigten und des Arbeitgebers sowie an den fachlichen Erfordernissen des laufenden Jahres ausgerichet. Die Prozessverantwortung liegt hiebei bei unserem Beauftragen für den Bereich Aus- und Fortbildung.
Der Fokus der innerbetrieblicher Fortbildungsangebote liegt neben der Schulung von gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen auf Kompetenzschulungen des Personals zum Erhalt der Ausbildungs- und Versorgungsqualität. Von besonderer Bedeutung sind Schulungen zum Kompetenzerhalt für Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter auf Grundlage des Handlungsalgorithmen für Notfallsanitäter vom Landesverband der Ärztlichen Leiter Brandenburgs.
Darüber hinaus schulen wir intensiv zum Sicheren Anwendung von Medizintechnik im Rettungsdienst und bedienen uns externer Dozenten für Schulungen zu den Themen:
- Dynamische Patientensimulation
- Führungssimulation MANV
- Fahrsicherheitstrainings
- Kindernotfälle
- Drogennotfälle
- Deeskalationstranings
- u.v.m.