Gebührenabrechnungsstelle
Rettungsdienst Oberhavel GmbH
Gebührenabrechnungsstelle
André-Pican-Straße 41
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 2049-40
Telefon: 03301 2049-41
Fax: 03301 205239
E-Mail: abrechnungsstelle@ rettungsdienst-ohv.de
Gebührensatzung
Die Kosten des Rettungsdienstes werden gemäß § 17 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz (BbgRettG) über Benutzungsgebühren finanziert. Hiernach bildet eine zentral für das Land Brandenburg vereinbarte und an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Rettungsdienst die Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren. Hierzu ist durch den Träger des Rettungsdienstes, dem Landkreis Oberhavel, eine entsprechende Gebührensatzung zu erlassen. Vor dem jeweiligen Satzungserlass sind die Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg als Kostenträger jährlich anzuhören. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten decken. Kostenüberdeckungen werden im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen.
Auch für das Jahr 2020 konnte in 2019 erneut Einvernehmen zur Kosten- und Leistungsrechnung erzielt werden, sodass die geplanten Kosten des Rettungsdienstes durch die Kostenträger getragen werden.
Alle Rettungsdiensteinsätze unterliegen der Gebührensatzung des Landkreises. Die Gebührenschuldner sind die Benutzer des Rettungsdienstes. Im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse. Die Rechnungslegung erfolgt durch die Abrechnungsstelle Rettungsdienst, die bei der Medizinischen Betriebs- und Servicegesellschaft MBS angegliedert ist.
Die Kosten des Rettungsdienstes werden gemäß § 17 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz (BbgRettG) über Benutzungsgebühren finanziert. Hiernach bildet eine zentral für das Land Brandenburg vereinbarte und an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Rettungsdienst die Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren. Hierzu ist durch den Träger des Rettungsdienstes, dem Landkreis Oberhavel, eine entsprechende Gebührensatzung zu erlassen. Vor dem jeweiligen Satzungserlass sind die Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg als Kostenträger jährlich anzuhören.
Alle Rettungsdiensteinsätze unterliegen der Gebührensatzung des Landkreises. Die Gebührenschuldner sind die Benutzer des Rettungsdienstes. Im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse. Die Rechnungslegung erfolgt durch die Abrechnungsstelle Rettungsdienst, die bei der Medizinischen Betriebs- und Servicegesellschaft MBS angegliedert ist.