Häufige Fragen zu den Rettungsdienstgebühren im Landkreis Oberhavel

Gebührenabrechnungsstelle

Rettungsdienst Oberhavel GmbH
Gebührenabrechnungsstelle

André-Pican-Straße 41
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 2049-40
Telefon: 03301 2049-41

Fax: 03301 205239

E-Mail: abrechnungsstelle@remove-this.rettungsdienst-ohv.de

Gebührensatzung

Die Kosten des Rettungsdienstes werden gemäß § 17 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz (BbgRettG) über Benutzungsgebühren finanziert. Hiernach bildet eine zentral für das Land Brandenburg vereinbarte und an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Rettungsdienst die Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren. Hierzu ist durch den Träger des Rettungsdienstes, dem Landkreis Oberhavel, eine entsprechende Gebührensatzung zu erlassen. 

Die Gebührensatzung für das Transportjahr 2025 wurde mit Kreistagsbeschluss vom 04.12.2024 bestätigt. Auf Grundlage dessen werden Gebührenbescheide erstellt und an die Kostenträger übermittelt. In Folge von Landesweiten Streitigkeiten mit den Krankenkassenverbänden werden die Gebührenbescheide durch eine Vielzahl der Gesetzlichen Krankenkassen  nicht in voller Höhe beglichen. Die Auswirkungen sind fatal für alle Betroffenen. Welche das sind und wie im Landkreis Oberhavel damit verfahren wird, können Sie auf der Website vom Landkreis Oberhavel nachlesen.

https://www.oberhavel.de/index.php?object=tx,2244.1&ModID=7&FID=2244.102269.1

Alle Rettungsdiensteinsätze unterliegen der Gebührensatzung des Landkreises. Die Gebührenschuldner sind die Benutzer des Rettungsdienstes. Im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse. Die Rechnungslegung erfolgt durch die Abrechnungsstelle Rettungsdienst, die bei der Medizinischen Betriebs- und Servicegesellschaft MBS angegliedert ist. 

Die Kosten des Rettungsdienstes werden gemäß § 17 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz (BbgRettG) über Benutzungsgebühren finanziert. Hiernach bildet eine zentral für das Land Brandenburg vereinbarte und an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Rettungsdienst die Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren. Hierzu ist durch den Träger des Rettungsdienstes, dem Landkreis Oberhavel, eine entsprechende Gebührensatzung zu erlassen. Vor dem jeweiligen Satzungserlass sind die Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg als Kostenträger jährlich anzuhören. 

Alle Rettungsdiensteinsätze unterliegen der Gebührensatzung des Landkreises. Die Gebührenschuldner sind die Benutzer des Rettungsdienstes. Im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse. Die Rechnungslegung erfolgt durch die Abrechnungsstelle Rettungsdienst, die bei der Medizinischen Betriebs- und Servicegesellschaft MBS angegliedert ist. 

Rettungsdienstgebührensatzung 2025

Rettungsdienstgebührensatzung 2024

Rettungsdienstgebührensatzung 2023